Am 17. Januar 2018 durften wir Herrn Staatsanwalt Dr. Benjamin Krause von der Zentralstelle für Internetkriminalität (ZIT) in Gießen zu einem Gesprächsabend begrüßen.
Herr Dr. Benjamin Krause gab uns interessante Einblicke in seine spannende, aber auch schwierige Arbeit und berichtete über Hintergründe von Fahndungserfolgen, die wir bislang nur aus den Medien kannten. Anschließend ergab sich eine juristische Diskussion zu Fragen der sogenannten Schulfahndung und zur Bedeutung des nemo tenetur Grundsatzes bei Smartphones mit Codesperre.
Wir bedanken uns bei Herrn Dr. Benjamin Krause für den spannenden Gesprächsabend.
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