Am 5. Juli 2019 stand der nächste Jahresfestakt vor der Tür. Es ging ins nahe gelegene Heidelberg und mit einer neunköpfigen Delegation waren wir Frankfurter dieses Jahr besonders zahlreich vertreten.
Den diesjährigen Höhepunkt bildete der Vortrag von Frau Prof. Dr. Dr. Kokott zum Thema „Der Gerichtshof der Europäischen Union vor aktuellen Herausforderungen“. Frau Prof. Dr. Dr. Kokott ist seit 2003 Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof und insofern waren unsere Erwartungen hoch gesteckt.
In ihrem Vortrag konzentrierte sich Frau Prof. Dr. Dr. Kokott auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH zu Fragen der Rechtstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten. Zunächst wurde die dogmatische Herleitung anhand des Grundsatzurteils zur Besoldung von Richtern in Portugal dargestellt (EuGH, Urt. v. 27.02.2018 - C-64/16). Danach subsumierte sie die Verfahren gegen Polen und Ungarn unter diese Anforderungen. Sodann warnte sie, den Blick nicht nur auf diese Verfahren zu verengen. Auch andere Mitgliedstaaten seien nicht frei von Zweifeln und zählte eine ganze Reihe von Verfahren auf, in denen andere Mitgliedstaaten am Pranger stehen. Sie verwies u.a. auf das Urteil des EuGH wonach die Staatsanwaltschaft in Deutschland mangels Unabhängigkeit nicht mehr befugt sei, den Europäischen Haftbefehl auszustellen (EuGH, Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18).
Zum Schluss stellte Frau Prof. Dr. Dr. Kokott die schon eingangs aufgeworfene Grundsatzfrage zum Selbstverständnis des EuGH in den Raum. So sei die Entwicklung, dass sich der EuGH für Fragen der Rechtsstaatlichkeit zuständig sehe, noch eine recht junge. Gegenstand der Verfahren seien regelmäßig höchst politische Fragen und in den verschiedenen Mitgliedstaaten (nicht nur in Polen und Ungarn) sei man durchaus geteilter Ansicht darüber, ob diese Entwicklung begrüßenswert ist. Es sei wahrscheinlich, dass sich der EuGH auf ein notwendiges Mindestmaß an Kontrolle beschränken werde.
Wir bedanken uns bei Frau Prof. Dr. Dr. Kokott für den umfassenden Überblick zu einem spannenden Thema und wünschen ihr weiterhin alles Gute bei Ihrer Tätigkeit. Wir bedanken ebenfalls ausdrücklich bei dem Heidelberger Paul Kirchhof Inn für einen gelungenen Abend und wir freuen uns schon auf das kommende Jahr!
Notwendige Cookies sind für das reibungslose Funktionieren der Website unerlässlich. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Cookies, die für die Funktion der Website nicht unbedingt erforderlich sind und insbesondere zur Erhebung personenbezogener Daten über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte verwendet werden, werden als nicht notwendige Cookies bezeichnet.